Abteilung Turnen/Gerätturnen – Erfolgreicher Start des Außentrainings

Seit dem 10. Mai haben die jungen Sportlerinnen und Sportler der Abteilung Turnen/Gerätturnen den Trainingsbetrieb auf dem Außengelände in der Döllingstr. 31 (beim Sportverein Aktive Senioren) und auf dem Sportplatz Wettinbrücke, Am Luppedeich 3 wieder aufgenommen. Die Freude über den Trainingsstart erklärt Vereinstrainerin Martina Pöschel: „Nach über sechs Monaten Zwangspause ist es schön,  wieder in die sportpraktische Arbeit einsteigen zu können. Alle Turnerinnen und Turner freuen sich, endlich wieder gemeinsam aktiv zu sein.“

Corona&Sport

Der Sport kann wieder starten. Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet von Leipzig liegt seit dem 07.05.2021 unter 100. Zur Zeit sinkt die Inzidenz zur 50er Marke ab (Tabelle: Matthias Puppe/LVZ, Daten: Robert-Koch-Institut). In den kommenden Wochen werden die meisten Gruppen das Training unter den gesetzlichen Auflagen wieder aufnehmen können. Die Information an die betreffenden Sportlerinnen und Sportler erfolgt über die jeweiligen Übungsleiter.

Es gelten für den Freizeit- und Amateursport zur Nutzung kommunaler Sportstätten folgende Regelungen:

1. Grundsätzlich erlaubt ist:

  • (Kontakt)Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen
  • Kontaktfreier Sport (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20 Personen) auf Außensportanlagen

2. Unter Auflagen erlaubt ist:

  • Kontaktfreier Sport auf kommunalen Innensportanlagen für alle (altersunabhängig) mit Teilnehmerzahlbeschränkung
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen für alle (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20 Personen)

3. Unverändert erlaubt sind:

  • Nutzung kommunaler Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind
  • Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des Deutschen Olympischen Sportbunds oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgymnasien sind

Ebenso werden auf den Webseiten des Stadtsportbundes Leipzig sowie des Landessportbundes Sachsen fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein kompakt aufbereitet (Corona FAQ) und zum Nachlesen bereitgestellt.

Wer sich kostenlos testen lassen möchte, kann dies ab auch im Corona-Testzentrum des SC DHfK Leipzig, Am Sportforum 10, werktags von 9.00 bis 16.00 Uhr bewerkstelligen.

Neues Infektionsschutzgesetz – strengere Einschränkungen für den Sport

Mit dem ab 24. April geltenden neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ist in zahlreichen Städten und Landkreisen die Corona-Notbremse des Bundes in Kraft getreten. So gelten auch für Leipzig, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 100 liegt, weitere Einschränkungen für den Sportbetrieb.

Gemäß § 28 b Absatz 1 Punkt 6 des Infektionsschutzgesetz gilt u. a. – die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ohne Anwesenheit von Zuschauern und mit angemessenem Schutz- und Hygienekonzept.

Wir hoffen, dass nun mit den strengeren Lockdown-Maßnahmen, die dementsprechenden Regelungen zur Entspannung der Lage ergriffen worden sind und mit Zunahme der Impfrate, wir unseren Vereinssport bald wieder ausüben können.