Vereinssport wieder gestartet

Nachdem nach den städtischen Sporthallen auch die Schwimmbäder wieder öffneten, konnte in fast allen Abteilungen unser Vereinssport wieder starten. Jedoch bleiben das Wassersportzentrum (Universitätsschwimmhalle Mainzer Straße) und die Sporthallen der Universität Leipzig noch voraussichtlich bis zum 30.09.21 für den Vereinssport geschlossen, so dass es weiterhin zu verkürzten Trainingszeiten oder Ausfällen in den Abteilungen Boxen, Kinderschwimmen, RSG, Turnen, Reha-Sport kommt.

Trotz der Öffnungen bestimmt Corona auch weiterhin das organisierte Sportgeschehen. Da die Stadt Leipzig eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 35 hat (siehe Tabelle: Matthias Puppe/LVZ, Daten: Robert-Koch-Institut), ist die Ausübung von Sport, z. T. nur unter Auflagen, erlaubt:

  • kontaktfreier Sport und Kontaktsport individuell und/oder für Gruppen im Außenbereich und auf Außensportanlagen
  • kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 7 und 8
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 7 und 8
  • kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 7 und 8
  • Sportveranstaltungen mit Publikum benötigen ein Hygienekonzept u.a. mit Auflage: Vorlage eines tagesaktuellen negativen Covid-19 Tests und Kontakterfassung nach §6 Absatz 1, 7 und 8

Für Veranstaltungen mit Publikum auf Innensport- und Außensportanlagen sind die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Zusätzlich für Zuschauer/Publikum auf Innensportanlagen ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder FFP2- Maske verpflichtend. Die Testpflicht entfällt.

Öffnung der Schwimmhallen ab Montag, 14.06.

Seit Montag, den 14. Juni sind die städtischen Schwimmhallen wieder für den Vereinssport geöffnet. Somit können Erwachsene und Kinder zu den gewohnten Zeiten in die Schwimmhallen. Es besteht keine Testpflicht. Kontaktverfolgung (durch die Sportbäder  Leipzig GmbH) und allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Es gilt das Hygienekonzept der Bäder. Die Information an die betreffenden Sportlerinnen und Sportler erfolgt über die jeweiligen Übungsleiter.

Viel Spaß beim Wiedereinstieg!

Testpflicht entfällt

Die Corona-Infektionslage hat sich in der Stadt Leipzig sehr positiv entwickelt und liegt stabil unter 35. Laut Mitteilung des Amts für Sport entfällt ab heute die Testpflicht für Sportler in den städtischen Hallen. Trotzdem gilt für alle Formen des Trainings nach wie vor: Übungsleiter und Übungsleiterinnen müssen weiterhin einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

Wir werden über weitere Änderungen bei Inkrafttreten der neuen ab 14. Juni 2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen informieren. Ebenso können auf der Website des Landessportbundes Sachsen aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein (Corona FAQ) nachgelesen werden.

Abteilung Turnen/Gerätturnen – Erfolgreicher Start des Außentrainings

Seit dem 10. Mai haben die jungen Sportlerinnen und Sportler der Abteilung Turnen/Gerätturnen den Trainingsbetrieb auf dem Außengelände in der Döllingstr. 31 (beim Sportverein Aktive Senioren) und auf dem Sportplatz Wettinbrücke, Am Luppedeich 3 wieder aufgenommen. Die Freude über den Trainingsstart erklärt Vereinstrainerin Martina Pöschel: „Nach über sechs Monaten Zwangspause ist es schön,  wieder in die sportpraktische Arbeit einsteigen zu können. Alle Turnerinnen und Turner freuen sich, endlich wieder gemeinsam aktiv zu sein.“

Corona&Sport

Der Sport kann wieder starten. Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet von Leipzig liegt seit dem 07.05.2021 unter 100. Zur Zeit sinkt die Inzidenz zur 50er Marke ab (Tabelle: Matthias Puppe/LVZ, Daten: Robert-Koch-Institut). In den kommenden Wochen werden die meisten Gruppen das Training unter den gesetzlichen Auflagen wieder aufnehmen können. Die Information an die betreffenden Sportlerinnen und Sportler erfolgt über die jeweiligen Übungsleiter.

Es gelten für den Freizeit- und Amateursport zur Nutzung kommunaler Sportstätten folgende Regelungen:

1. Grundsätzlich erlaubt ist:

  • (Kontakt)Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf Außensportanlagen
  • Kontaktfreier Sport (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20 Personen) auf Außensportanlagen

2. Unter Auflagen erlaubt ist:

  • Kontaktfreier Sport auf kommunalen Innensportanlagen für alle (altersunabhängig) mit Teilnehmerzahlbeschränkung
  • Kontaktsport auf Außensportanlagen für alle (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20 Personen)

3. Unverändert erlaubt sind:

  • Nutzung kommunaler Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind
  • Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des Deutschen Olympischen Sportbunds oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgymnasien sind

Ebenso werden auf den Webseiten des Stadtsportbundes Leipzig sowie des Landessportbundes Sachsen fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema Corona und Sportverein kompakt aufbereitet (Corona FAQ) und zum Nachlesen bereitgestellt.

Wer sich kostenlos testen lassen möchte, kann dies ab auch im Corona-Testzentrum des SC DHfK Leipzig, Am Sportforum 10, werktags von 9.00 bis 16.00 Uhr bewerkstelligen.

Neues Infektionsschutzgesetz – strengere Einschränkungen für den Sport

Mit dem ab 24. April geltenden neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ist in zahlreichen Städten und Landkreisen die Corona-Notbremse des Bundes in Kraft getreten. So gelten auch für Leipzig, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 100 liegt, weitere Einschränkungen für den Sportbetrieb.

Gemäß § 28 b Absatz 1 Punkt 6 des Infektionsschutzgesetz gilt u. a. – die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ohne Anwesenheit von Zuschauern und mit angemessenem Schutz- und Hygienekonzept.

Wir hoffen, dass nun mit den strengeren Lockdown-Maßnahmen, die dementsprechenden Regelungen zur Entspannung der Lage ergriffen worden sind und mit Zunahme der Impfrate, wir unseren Vereinssport bald wieder ausüben können.

HSG DHfK Leipzig erhält SchwimmGut-Siegel

Im Januar 2021 bekam unsere Abteilung Kinderschwimmen zum ersten Mal das Prädikat „SchwimmGut – zertifizierte Schwimmschule“ vom Sächsischen Schwimmverband verliehen.

Alle angebotenen Kurse werden bei uns von ausgebildeten Übungsleitern aus dem Schwimmsport unter Leitung von Ute Hennig durchgeführt. Dabei möchten wir Kindern den Spaß am und im Wasser vermitteln und ihnen eine gut-fundierte Schwimmausbildung mitgeben. Zur Verleihung gab es außerdem einen Bildungsgutschein des Sächsischen Schwimmverbandes im Wert von 150 € sowie fünf kostenlose SchwimmGut T-Shirts.

Foto: HSG DHfK Leipzig e. V.