Geflüchtete Menschen im sächsischen Sport: Maßnahmen und Erstinformationen

Der Landessportbund Sachsen hat dazu auf seiner Webseite ein umfangreiches Info-Paket veröffentlicht. Es umfasst unter anderem Informationen auch speziell zur Ukraine-Krise in Bezug auf Aufnahme von Geflüchteten im Sportverein:

  • Aufnahme der Personalien zur Aufnahme von Geflüchteten in Sportvereinen ausreichend (auch für den Versicherungsschutz über ARAG, der sowohl für die Teilnahme am normalen Sportbetrieb als auch für spezielle Sportangebote für Geflüchtete gilt)
  • Adressdaten müssen nicht hinterlegt werden
  • Visumfreie Einreise für Geflüchtete gilt 90 Tage (weitere Informationen sind hier zu finden)
  • Keine Melde- oder Residenzpflicht für Geflüchtete, aber Meldung bei zuständiger Ausländerbehörde durch Geflüchtete zur Erlangung eines Aufenthaltstitels notwendig (Auflistung von Ausländerbehörden)
  • Informationen zu Unterkünften, Verpflegung, rechtlichen Fragen und Spendenmöglichkeiten sind hier zu finden

Ebenso sind weitere Infos zu folgenden Punkten veröffentlicht: